SPD Nordhorn informiert: Impftermin – Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

Niedersachsen hat insgesamt 50 Impfzentren im ganzen Land aufgebaut, in denen Menschen eine Corona-Schutzimpfung erhalten können. Wie in allen Bundesländern sind zunächst Personen, die nach der Einstufung der Bundesregierung zur Personengruppe mit „höchster Priorität“ zählen, an der Reihe.

aktueller Impfbeginn lt. Landkreis: frühestens ab dem 08.02.2021

Hier erhalten Sie einen Überblick, wer zur Prioritätengruppe gehört, wie die Terminvergabe in Niedersachsen erfolgt und welche Dokumente Sie zur Impfung mitbringen müssen.

Prioritäten beim Impftermin: Wer wird wann geimpft?

Wer wann geimpft wird, ist in Niedersachsen wie in allen Bundesländern nach einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Corona-Impfverordnung; CoronaImpfV) festgelegt, die auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) beim Robert Koch-Institut basiert.

Die Reihenfolge beim Impftermin richtet sich nach einer Priorisierung von Personengruppen, die ein hohes Erkrankungsrisiko haben oder einen Kontakt zu Risikopatienten haben. Eine Auflistung der Priorisierung der Personengruppen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

In der ersten Phase können sich nur Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe angehören, anmelden. Hierzu gehören:

  • Menschen, die über 80 sind.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind oder selbst behandelt werden.
  • Personen, die bei ambulanten Pflegediensten arbeiten und regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, Hierzu gehören Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, ambulante Palliativstationen oder Impfzentren.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht (beispielsweise Krebs- oder Transplantationspatienten).

Wie werde ich benachrichtigt?

Niedersächsische Senioren über 80 erhalten einen Brief des Sozialministeriums. Darin werden sie informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können und wie der Impfvorgang abläuft. Sollten impfberechtigte Personen dieser Altersgruppe kein Schreiben erhalten haben, haben sie dennoch ein Anrecht auf einen Impftermin und können diesen telefonisch oder online beantragen.

Anmeldung: Hotline für den Impftermin

Am 28. Januar 2021 startet die Terminvergabe in den niedersächsischen Impfzentren. Ab dann ist es möglich, Termine für die beiden Impfungen über die Hotline 0800 99 88 665 zu vereinbaren. Sie bekommen am Telefon das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich können Sie aber auch jedes beliebige andere Impfzentrum in Niedersachsen auswählen.

Sie können entscheiden, ob Sie eine Terminbestätigung per E-Mail oder per Brief erhalten möchten. Die Terminbestätigung enthält neben den persönlichen Daten Ihre beiden Impftermine, einen Termin-Code sowie die Adresse Ihres Impfzentrums. Mit der Terminbestätigung bekommen Sie auch allgemeine Informationen rund um das Impfen zugeschickt.

Impftermin online beantragen

Alternativ zur telefonischen Anmeldung zum Impftermin besteht die Möglichkeit, sich online einen Impftermin für die erste und zweite Corona-Impfung im jeweils zuständigen Impfzentrum zu reservieren. Die Anmeldung erfolgt ab dem 28. Januar 2021 auf folgender Website: https://www.impfportal-niedersachsen.de. Bei der Online-Terminvergabe bekommen Sie die Bestätigung Ihrer beiden Impftermine per E-Mail zugesandt.

Für die Impfzentren ist eine Betriebszeit von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr vorgesehen. Je nach Lieferbarkeit des Impfstoffs können möglicherweise aber auch Termine am Wochenende vergeben werden.

Mit dem Taxi ins Impfzentrum?

Impfberechtigte Senioren über 80, die weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch dem eigenen Auto ein Impfzentrum aufsuchen können und niemanden haben, der helfen könnte, können lokale Fahrdienste in Anspruch nehmen. Betroffene sollten dann zunächst ihren Hausarzt kontaktieren und sich eine Transportbescheinigung ausstellen lassen. Außerdem sollten sie ihre Krankenkasse anrufen, um zu klären ob diese die Kosten für ein Taxi oder ein privates Transportunternehmen übernimmt.

Falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, die Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung und Angabe der Kontonummer beim Impfzentrum einzureichen, damit die Kosten vom Land erstattet werden.

Darüber hinaus planen einige Landkreise und Städte in Niedersachsen eigene Fahrdienste und andere Angebote, um Menschen in die Impfzentren zu bringen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt, ob ein solcher Service auch in Ihrer Region zur Verfügung steht.

Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?

In den Impfzentren in Niedersachsen gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.

Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt: 

  • Ein amtliches Lichtbilddokument (Ausweis, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) oder ein Rentenbescheid
  • Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
  • nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
  • Krankenversicherungskarte
  • Terminbestätigung (mit Termin-Code)
  • Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt

Für die Grafschafter befindet sich das Impfzentrum in

Grafschaft Bentheim: Gewerbehalle, Paulstr. 4-8, 48529 Nordhorn

Text: (C) Land Niedersachsen

2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Christoph Hornung
    26. Februar 2021 10:22

    Guten Tag,
    auf Ihrer Website führen Sie einen Link „Impfrechner – Wann kann ich geimpft werden?“
    Betätigt man diesen Link liest man die Headline
    „Warum der Online-Impfterminrechner derzeit wenig nützt“.
    Sie sollten darüber nachdenken, ob Sie mit einer solchen Aktion, die Rückschlüsse zulässt, wie verantwortlich sie mit dem Thema umgehen, sich und ihrer Partei einen Gefallen tun. Die älteren Menschen und die Risikopatienten haben Angst, zumal sie aktuell darum fürchten müssen, dass sie weiter durchgereicht werden, um u. a. die Pädagogen vorzugsweise zu impfen. Die Kontaktmöglichkeiten zur Impf-Hotline sind weiterhin desaströs. Kommt man nach unzähligen Versuchen durch, muss man sich anhören, dass man noch nicht an der Reihe sei (auch wenn nach wie vor der Impfstart für die Gruppe 2 auf Anfang März definiert ist). Mit einem Impfterminrechner, der sich als nichtsnutziger Fake herausstellt, tun sie niemandem, ganz sicher nicht ihrer Partei einen Gefallen!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Harry Brooksnieder Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Menü