SPD-Fraktion Nordhorn konkretisiert Antrag zur Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels: Digitalisierung voran bringen

Digitalisierung stärken – Unterstützung für den stationären Einzelhandel

1. Die Stadt ruft mit allen dazu bereiten Akteuren einen digitalen Aufbruch aus und
unterstützt den Einzelhandel, die Gastronomie und andere relevante Akteure u.a.
– durch Beratung in deren digitalen Auftritten, um z.B. stationäre Angebote mit einem
Onlineshop zu verknüpfen, ebenso zu den Fördermöglichkeiten;
– durch Schaffung einer Nordhorn-App, bzw. Plattform, wo Angebote für die
Nordhornerinnen und Nordhorner, für externe Konsumenten, Besucher und Touristen
zusammengeführt werden, und eine durchgängige digitale Buchbarkeit und
Bezahlung der Produkte und Dienstleistungen sichergestellt ist.
2. Für die vorgenannten neuen Aufgaben wird in der Stadtverwaltung eine zusätzliche
Stelle mindestens befristet auf 2 Jahre geschaffen. Diese Stelle muss alle Beteiligten
in einem interaktiven Prozess einbeziehen. Da erst die weitere Beratung der
Projektstruktur ergeben wird, ob diese Stelle im Angestelltenverhältnis besetzt
werden oder deren Aufgaben extern erledigt werden soll, werden im Haushalt 2021
80.000 € bereitgestellt, um ggf. eine externe Aufgabenerledigung sicher zu stellen.
3. Für Sachausgaben für die in Ziffer 1 beschriebenen Aufgaben werden ab dem
Haushalt 2021 30.000 € bereitgestellt.
4. Über die für diese neue Aufgabe erforderliche Projektstruktur und das
Umsetzungskonzept berät der WTA in seiner nächsten Sitzung.

Begründung:
Die bisherige Nr. 1 des Antrags (Leerstandsmanagement) entfällt, da der Vorschlag der
Verwaltung weiter gehend bzw. umfassender und damit besser ist.
Die weiteren von der SPD beantragten Inhalte können mit dem Verwaltungsvorschlag nicht
adäquat umgesetzt werden. Die nach Vorstellung der Verwaltung geförderte halbe Stelle hat
mit den dort vorgesehenen Aufgaben genug zu tun. Die hier unter 1. und 2. beschriebenen
Inhalte können nicht “nebenher” erledigt werden. IT-Projekte, die “nebenher” oder mit
geringer Stundenzahl betrieben werden sollen, scheitern nach aller Erfahrung. Hier kommt
erschwerend hinzu, dass viele Akteure partnerschaftlich mitgenommen werden sollen, was
Zeit intensiv ist. Deshalb ist eine zusätzliche Person erforderlich.
Diese muss vor allem über die Kompetenz der digitalen Vermittlung verfügen, während die
halbe Stelle eher im klassischen Projektmanagement zu Hause sein muss.
Die von der Verwaltung dargestellte halbe Stelle könnte also weder von ihrer Kapazität noch
ihrer Kompetenz her die hier unter 1. dargestellten Aufgaben erledigen.
Für die eigentlichen Sachkosten sollen 30.000 € zur Verfügung stehen.
Erst eine noch zu klärende Projektstruktur wird ergeben, wie die Aufgabe wahrgenommen
werden soll. Dabei kann es sich um eine Person im Angestelltenverhältnis, eine Agentur
(externer Dienstleister) oder einen Freelancer handeln. Für die letzten beiden Alternativen
sind dann zusätzliche Sachkosten im Haushalt erforderlich. Wird die Aufgabe im
Angestelltenverhältnis wahrgenommen, würden die Kosten im Sammelnachweis anfallen
und die hier unter Ziffer 2 beantragten Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden.

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