Im Stadtentwicklungsausschuss vom 10.05.2021 soll entschieden werden:
111.Änderung des Flächennutzungsplans; Bebauungsplan Nr.162A „Sondergebiet Wietmarscher Straße“–vorhabenbezogener Bebauungsplan gem.§12BauGB– Entwurfsbeschluss und öffentliche Beteiligung
Die SPD-Fraktion wird eine detaillierte Darstellung der Zuwegesituation mit Darstellung der Fahrradwegebeziehungen einfordern und auf Grundlage dieser Daten weitere Anträge stellen.
siehe auch: