Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Ratsfraktion stellt den folgenden Antrag zur Beratung im nächsten Schulausschuss am 27.5.21:
- Die Grundschule Bookholt wird um die Räume der ehemaligen Lehrerwohnung (Gebäude Veldhauser Str. 304) erweitert. Die Planung erfolgt unter Beteiligung der Schule.
- Das Bauvorhaben wird im Rahmen der Beratungen des Schulausschusses zum Haushalt 2022 in die Prioritätenliste zu Baumaßnahmen an den Grundschulen und in die Haushaltsplanung eingeplant.
Begründung:
Die ein-zügige Grundschule verfügt über vier Klassenzimmer. Darüberhinaus existieren keine Räume für die Schüler/innen. Bislang findet individuelles Arbeiten in den Durchgangsräumen mit Publikumsverkehr statt, Kleingruppenarbeit im Küchen- und Essbereich bzw. in Räumen, die der Ganztagsbetreuung vorbehalten sein sollen und die weit von den Klassenräumen entfernt sind (Aufsichtspflicht). Schulversammlungen sind nur auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter in der Turnhalle möglich.
Die sich seit Jahren verändernden Unterrichtsformen, die die Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen respektieren, verlangen im Laufe des Schultags individuelles Arbeiten auch in Kleingruppen, dabei Beratung und Unterstützung im Lernprozess, die andere Lernende nicht ablenkt. Hinzu kommen die Veränderungen, die die Inklusion mit sich bringt. Dies alles ist nicht in einem Regelklassenraum leistbar. Auch die individuelle Arbeit mit digitalen Geräten benötigt mehr Raum und Rückzugsmöglichkeiten. Diese Räume müssen für die Lehrerpersonen auf kurzen Wegen schnell erreichbar sein.
Daneben fehlt ein größerer Raum für die Schulgemeinschaft, der ohne umständliche Vorarbeiten genutzt werden kann. Schulversammlungen, Ehrungen, kleine Feierlichkeiten, die Durchführung jahrgangsübergreifender Projekte brauchen Raum. Dieser Mehrzweckraum könnte ebenfalls als Musik- und Theaterraum genutzt werden, ohne dass andere Klassen durch die dabei natürlich entstehenden Geräusche gestört würden.
Durch eine bauliche Anbindung und entsprechende Umgestaltung der am Schulgebäude angrenzenden ehemaligen Lehrerwohnung könnte die tägliche pädagogische Arbeit deutlich erleichtert werden.
Mit dem Beschluss zu Antrag zu 1. wird der Bedarf anerkannt und die Verwaltung kann in Gesprächen mit der Schule die Planung angehen.
Mit dem Beschluss zu Antrag 2. erfolgt eine Einplanung des Bauvorhabens in die Haushalts- bzw. Finanzplanung im Abgleich mit den anderen, bereits beschlossenen Baumaßnahmen in der Prioritätenliste zu Baumaßnahmen an den Grundschulen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Krebs; Fraktionsvorsitzender